Kürzungen beim Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April ändert
sich die Einkommensgrenze für das El-
terngeld. Eltern, die nach der Geburt
eines Kindes zu Hause bleiben, haben
bis zu einem versteuernden Jahresein-
kommen von 200.000 Euro einen Anspruch.
Diese Grenze ist auch für Alleiner-
ziehende geplant. Bislang lagen die
Einkommens grenzen deutlich darüber.
Bleiben beide Elternteile parallel zu
Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des
"Basiselterngelds" nur noch für max. 1
Monat und innerhalb der ersten 12 Mona-
te des Kindes möglich. Bisher war der
Bezug für 2 gemeinsame Monate möglich.
(Quelle: ARD Text)
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